Australien und Südafrika haben KI als Erfinder anerkannt. Internationales Patentrecht muss aufholen

Ohne ein angemessenes Patentrecht könnte jedoch begrenzt sein, wo und wie KIs von Unternehmen und Einzelpersonen eingesetzt werden. Das ist wirklich der Knackpunkt: Während der Erfinder künstlich sein mag, ist der Besitzer immer noch ein Mensch – oft gierig.

KI kann Berechnungen durchführen, Daten analysieren und sogar neue Ideen und Systeme in viel schnellerem Tempo und größerem Umfang generieren als der menschliche Verstand.

Wenn Sie sie stechen, bluten sie nicht; wenn man sie kitzelt, lachen sie nicht und rächen sich vorerst nicht. Aber Künstliche Intelligenz kann jetzt in immer mehr Jurisdiktionen erfinden, schaffen – und Patente einreichen. DABUS, eine Kreativitätsmaschine, gilt als Erfinder eines Lebensmittelbehälters, der Griffigkeit und Wärmeübertragung verbessert. Diese Entwicklung könnte leicht als weitere Möglichkeit für Unternehmen zum Schutz von Gewinnen abgetan oder als weiteren Schritt in Richtung KI-Apokalypse befürchtet werden. Aber das Problem – und die daraus resultierende Notwendigkeit des Patentschutzes – ist nicht nur ein technologisches.

Ryan Abbott, Rechtsprofessor an der University of Surrey, setzt sich seit mehr als einem Jahrzehnt dafür ein, KIs im internationalen Patentrecht den Personennahen Status zu verleihen. Zwar lassen die EU- und US-Patentgesetze noch keine KI als Eigentümerin zu, doch wächst der Druck auf diese Länder, dies zu tun. Und das Argument, das Abbott und seine Kollegen vorbringen, hat einige Berechtigung.

KI kann Berechnungen durchführen, Daten analysieren und sogar neue Ideen und Systeme in viel schnellerem Tempo und größerem Umfang generieren als der menschliche Verstand. In der Praxis könnte das beispielsweise bedeuten, dass der Impfstoff für die nächste Pandemie von einer Denkmaschine entdeckt wird. Für den Westen, insbesondere die USA, müssen die Entwicklung und der Einsatz von KI in viel größerem Maßstab unternommen werden, um sowohl strategisch als auch wirtschaftlich mit China zu konkurrieren. Ohne ein angemessenes Patentrecht könnte jedoch begrenzt sein, wo und wie KIs von Unternehmen und Einzelpersonen eingesetzt werden. Das ist wirklich der Knackpunkt: Während der Erfinder künstlich sein mag, ist der Besitzer immer noch ein Mensch – oft gierig. Das Gesetz muss an den meisten Orten noch die Realität einholen, wie viel denkende und innovative Maschinen heute leisten. Und ohne Rechtsklarheit zu geistigem Eigentum und Patenten wird es immer jemanden geben, der einen ungerechtfertigten Vorteil verschafft.

Dieses Editorial erschien erstmals in der Printausgabe am 24. August 2021 unter dem Titel „Maschinenrecht“.