Verbrechen und Zustimmung

Bei der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Abschnitt 377 muss der Oberste Gerichtshof bestätigen, dass das Strafrecht keinen Platz zwischen einwilligenden Erwachsenen hat.

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Die Bedeutung des Beschlusses des Obersten Gerichtshofs, die Verfassungsmäßigkeit von Abschnitt 377 auf eine größere Bank zu verweisen, geht über die Rechte von LGBT hinaus. Aktuelle Debatten haben sich auf die Entkriminalisierung mehrerer Gesetze und die legitime Rolle des Strafrechts in unserem Rechtssystem in Fragen der Sexualität konzentriert. Ebenfalls von zentraler Bedeutung für das Ergebnis ist die Rolle von Einwilligung und Privatsphäre in sexuellen Angelegenheiten, sei es in heterosexuellen oder gleichgeschlechtlichen Beziehungen. Dies macht die Verfassungsmäßigkeit des § 377 zu einem menschenrechtsrelevanten Thema für alle Geschlechter.

Alles begann mit Koushal vs. Naz Foundation, in der der Oberste Gerichtshof von Delhi Paragraf 377 für verfassungswidrig hielt, hauptsächlich aufgrund des Arguments, dass er sexuelle Aktivitäten zwischen einwilligenden Erwachsenen im Privaten unter Strafe stellt, verletzt deren Recht auf Privatsphäre. Seitdem ist es ein Spiel mit Schlangen und Leitern. Der mühsam erkämpfte Sieg wurde vom Obersten Gerichtshof in Koushal rückgängig gemacht, was meiner Meinung nach eine Abkehr von der verfassungsmäßigen Pflicht ist, die Entscheidung zu verweigern und das Geld an das Parlament weiterzugeben. Seitdem wurde eine Heilspetition aufgenommen und an eine größere Bank verwiesen, die anhängig ist.

Eine neunköpfige Richterbank im Datenschutzfall äußerte sich dann zu Koushal und stellte fest, dass das Grundrecht auf Privatsphäre, sobald es etabliert ist, Koushal notwendigerweise verdächtig machen würde. Viele dachten, es sei nur eine Frage der Zeit, bis der Abschnitt selbst niedergeschlagen wird. In dieser Woche wurden noch ein paar Stufen erklommen, dem Untergang der Sektion 377 entgegen. Eine Petition, die die Sektion anfechte, wurde auf eine größere Bank verwiesen. Die Uhr tickt jetzt für die Streichung des Abschnitts aus unseren Strafgesetzen.



Aber das Versäumnis, der Privatsphäre in Koushal einen Ehrenplatz einzuräumen, war nur eines unserer Probleme. Abschnitt 377 hängt von dem ab, was als unnatürliches Geschlecht gilt. Seit 2012 gelten Analsex und Oralsex nicht mehr als unnatürlich.

Denken Sie an POCSO, das sich mit Sexualdelikten gegen Kinder befasst. Dieses Gesetz ist nicht nur in Bezug auf sexuelle Übergriffe geschlechtsneutral, sondern definiert auch sexuelle Übergriffe im Allgemeinen, einschließlich der unter Abschnitt 377 fallenden Handlungen. Somit ist das Gesetz, das auf eine minderjährige Person anwendbar wäre, geschlechtsneutral und definiert sexuelle Übergriffe im Allgemeinen. Mit Erreichen des Erwachsenenalters würde dieselbe Person jedoch mit einem geschlechtsspezifischen Vergewaltigungsgesetz konfrontiert, das Anal- und Oralsex für Frauen nicht mehr als unnatürlich ansieht, für Männer aber immer noch. Nach dem Gangrape- und Mordvorfall in Delhi 2012 wurde der IPC geändert, und Vergewaltigungen umfassten Anal- und Oralsex ohne Zustimmung. Dies bedeutet, dass diese Handlungen mit Zustimmung nicht mehr unter heterosexuellen Erwachsenen strafbar sind. Diese Handlungen stellen jedoch weiterhin eine Straftat nach § 377 dar. Diese Irrationalität des Gesetzes ist auf ein mangelndes Verständnis der Rolle der Einwilligung in sexuellen Angelegenheiten und die Verneinung des Rechts, die eigene sexuelle Identität zu definieren, zurückzuführen. Dies macht keinen Sinn und hier kommt das Recht auf Privatsphäre ins Spiel, das einvernehmliche sexuelle Handlungen schützt, eine Angelegenheit, die jetzt von Puttaswami vs. Union of India abgeschlossen wurde.

Das Gesetz in Indien hatte schon immer ein problematisches Verhältnis zu Sexualität, Konsens und Geschlecht.

Betrachten Sie die Definition von Vergewaltigung in der IPC. Ein Ehemann war der Vergewaltigung mit einer minderjährigen Ehefrau über 15 Jahren nicht schuldig, während Sex mit einer Frau unter 18 Jahren durch andere Personen eine Straftat darstellt. Die Ehe gibt einem Mann Immunität vor Strafverfolgung und setzt die Zustimmung der Ehefrau außer Kraft, selbst wenn der Geschlechtsverkehr für seine minderjährige Ehefrau schädlich war. Dies veranlasste den Obersten Gerichtshof zu der Auffassung, dass Sex zwischen einem Ehemann und seiner minderjährigen Ehefrau unter 18 Jahren eine Straftat darstellt und nicht von der Strafverfolgung ausgenommen werden kann. Hier ging es zu Recht um die Gesundheit und Sicherheit der Frau, die das Recht des Mannes auf Sex mit seiner Frau außer Kraft setzte. Andererseits ist ein Ehemann nie schuldig, seine eigene Frau zu vergewaltigen, selbst wenn er ohne ihre Zustimmung Sex mit ihr hat. Ihre Zustimmung ist irrelevant. Die Tatsache der Heirat gewährt ihm Immunität vor Strafverfolgung. Die Einwilligung wird in diesen Fällen vom Gesetz außer Kraft gesetzt.

Nehmen Sie den Fall des Ehebruchs. Es ist eine Straftat, für die ein Ehemann ein Strafverfahren gegen den Mann einleiten kann, der ohne dessen Zustimmung Sex mit seiner Frau hat. Ihre Zustimmung ist irrelevant. Wir als Gesellschaft sind verwirrt darüber, warum wir einige Verhaltensweisen strafbar machen und andere nicht, insbesondere wenn es um Sex geht, ob homosexuell oder heterosexuell. Für Erwachsene (nicht Minderjährige) sollte die kritische Trennlinie die Zustimmung und nicht das Geschlecht sein.

Sexuelles Verhalten, wenn es einvernehmlich ist, kann nicht getadelt oder kriminalisiert werden.

Wenn es sich um einen Dritten handelt, wie bei Ehebruch, muss ein zivilrechtlicher Rechtsbehelf zur Verfügung stehen, der es der Person ermöglicht, die Ehe zu kündigen, die in allen Eherechten existiert. Andererseits muss sexuelles Verhalten zwischen verheirateten Erwachsenen ohne Einwilligung strafbar sein, hier geht es darum, dass ein solches Verhalten die Körper- und Entscheidungsautonomie einer Person verletzt. Es ist ein Verbrechen gegen die Autonomie von Heterosexuellen und Homosexuellen. Sexualität ist ein Mittel der Selbstentfaltung und die Wahl, Sex mit einem bevorzugten Partner zu haben, kann durch kein Strafrecht abgeschreckt werden. Ich glaube, dass das Strafrecht in Fragen der Sexualität keine Rolle spielt.

Das Gericht, das sich mit der Verfassungsmäßigkeit von Abschnitt 377, der Befreiung von Vergewaltigung in der Ehe und dem Gesetz des Ehebruchs befasst, täte gut daran, sein Urteil auf den Grundsatz zu stützen, dass Erwachsene Entscheidungsautonomie in Bezug auf das Geschlecht haben, solange sie anderen nicht schaden. Die Trennlinie zwischen einem zivilrechtlichen Unrecht und einem Verbrechen muss im Auge behalten werden.